Forensische Psychiatrie

Psychiatrie, Forensik und die Forensische Psychiatrie

Wie der Name schon erahnen lässt, ist die „Forensische Psychiatrie“ ein Teilgebiet der Psychiatrie. Die Psychiatrie wiederum ist diejenige medizinische Teildisziplin, die sich mit den psychischen Störungen befasst. Dabei geht es im Speziellen um die Diagnostik und Behandlung, aber auch um die Prävention, psychischer Störungen oder Erkrankungen. Wie im Begriff „Psychologie“ steckt auch im Begriff „Psychiatrie“ das griechische Wort für „Seele“ (ψυχή) [1]. Psychiatrie als medizinische Disziplin ließe sich also auch als „Seelenheilkunde“ beschreiben.

Unter Forensik wird eine Vielzahl von Disziplinen zusammengefasst, die sich allesamt mit gerichtlichen/rechtlichen Fragestellungen oder kriminellen Handlungen befassen. Der Begriff „Forensik“ leitet sich ab vom lateinischen Wort „forensis“, was so viel bedeutet wie „zum Markt gehörig“ oder auch „öffentlich“ [2]. Dies rührt daher, dass im alten Rom Gerichtsverhandlungen und Ähnliches öffentlich auf dem Marktplatz (dem Forum) abgehalten werden konnten.

Ein forensischer Psychiater ist aber nun kein Mediziner, der seine Dienste auf dem Markt anbietet. Vielmehr geht es um Fragestellungen rund um gerichtliche Entscheidungen, Strafverfahren oder auch die Behandlung von Rechtsbrechern/Straftätern. Die forensische Psychiatrie integriert dabei viele wichtige Teildisziplinen und Fächer, wie z. B. die Rechtswissenschaften, die Kriminologie, die Soziologie oder auch die Psychologie.

Müller und Nedopil (2017 [3]) beschreiben die Forensische Psychiatrie (nach der Definition einer europäischen Arbeitsgruppe) als „ein Spezialgebiet der Medizin, welches auf einem detaillierten Wissen der relevanten rechtlichen Aspekte des Strafrechts, des Zivilrechts und des Gesundheitswesens und auf der Beziehung zwischen psychischen Störungen, antisozialem Verhalten und Kriminalität gründet. Seine Aufgabe ist die Erfassung und Beurteilung, die Betreuung und Behandlung psychisch kranker Rechtsbrecher und anderer, die vergleichbarer Dienste bedürfen. Risikoeinschätzung, Risikomanagement und das Verhindern künftiger Viktimisierung sind die Kernelemente der Aufgaben“.

Arbeitsbereiche der forensischen Psychiatrie

Ein Hauptaufgabengebiet der forensischen Psychiatrie liegt in der Erstellung psychiatrischer Gutachten für Gerichte. So werden z. B. bei fraglicher Schuldfähigkeit eines Angeklagten Sachverständigengutachten benötigt. In diesen wird dann der Frage nachgegangen, ob dem Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine psychische Störung vorgelegen hat und ob diese mit der begangenen Straftat in Verbindung stehen könnte. So ist es zum Beispiel denkbar, dass ein Angeklagter zum Zeitpunkt, als er eine andere Person getötet hat, unter Wahnvorstellungen im Rahmen einer Schizophrenie gelitten hat. Wenn das Gericht unter Zuhilfenahme der Arbeit des forensisch tätigen Psychiaters zu der Einschätzung gelangt, dass der Angeklagte die Tötung lediglich aufgrund seiner Erkrankung begangen hat, dann wird der Angeklagte womöglich für schuldunfähig erklärt. Sollte die Störung weiterhin vorliegen und muss das Gericht befürchten, dass die Person weitere schwere Straftaten aufgrund ihrer Erkrankung begeht, würde das Gericht den Angeklagten sehr wahrscheinlich nicht zu einer Haftstrafe verurteilen. Vielmehr dürfte es die Unterbringung in einer Klinik des Maßregelvollzugs anordnen. Dort wäre er dann Patient und würde eine psychiatrische Behandlung seiner Störung erfahren (z. B. eine Therapie mit Medikamenten oder auch Psychotherapie). Die behandelnden Ärzte der Klinik wären in der Regel ebenfalls forensische Psychiater, die mit anderen Berufsgruppen (z. B. Pflegern, Psychologen, Sozialarbeitern) zusammenarbeiten.

Quellen